Wahl der pastoralen Gremien

Pastorale Gremien, das waren in den deutschen Bistümern Jahrzehnte lang die Pfarrgemeinderäte. Mit der Wahl im November 2025 wird das anders – zumindest im Erzbistum Paderborn.

Denn Ende 2024 ist ein neues Statut in Kraft getreten, das neue Begrifflichkeiten für die pastoralen Gremien einführt. Die neuen Namen – Rat der Pfarrei, Rat der Pfarreien, Pastoralverbundsrat – sind jedoch nicht das entscheidende. Entscheidend ist stattdessen, dass die neuen Gremien für die in ihnen engagierten Menschen mehr Mitsprache, mehr Freiraum und mehr Verantwortung bedeuten.

Die neuen pastoralen Gremien sind auf der Ebene des Pastoralen Raums angesiedelt. Sie sind gemeinschaftlich mit hauptamtlich Beschäftigten und ehrenamtlich Engagierten besetzt und bilden das pastorale Leitungsgremium im Pastoralen Raum. Außerdem gibt das Statut den Gremien auch Wahlmöglichkeiten, etwa was die Form und die Größe der Wahlgremien angeht. Darüber hinaus wird es mit den Gemeindeteams neue, weniger formalistisch ausgerichtete Engagementformen geben.

Eine wesentliche Veränderung bei der diesjährigen Wahl des pastoralen Gremiums ist, dass es die Pfarrgemeinderäte in der bisherigen Form nicht mehr geben wird. Im Pastoralen Raum Soest haben die aktuellen PGRs beschlossen, auf der Ebene des Pastoralen Raumes einen „Rat der Pfarreien“ zu wählen, wie es das neue Statut vorsieht. Auf der örtlichen Ebene werden „Gemeindeteams“ sich um das Leben rund um den Kirchturm kümmern.
Über all diese Veränderungen wollen wir ausführlich bei drei inhaltsgleichen Veranstaltungen informieren und gleichzeitig zur Mitarbeit einladen.
Unsere Infoabende Gremienwahlen

Donnerstag, 21.08.,19:30 Uhr, Pfarrheim Heilig Kreuz Soest
▪Dienstag, 26.08., 19:30 Uhr, Bonifatiushaus Bad Sassendorf

Wie wird der Rat der Pfarreien gewählt?

Laut Statut für die pastoralen Gremien musste der bisherige Pastoralverbundsrat Größe und Form der Wahl für den neuen Rat der Pfarreien festlegen. Dies ist auf der Sitzung am 11.06.2025 geschehen.

Der neue Rat der Pfarreien wird aus 14 gewählten Mitglieder bestehen. Dazu kommen noch geborene und berufene Mitglieder.

Die Wahl soll in Stimmbezirken mit getrennten Listen der Kandidierenden durchgeführt werden. Als Stimmbezirk gelten die sechs Pfarreien im PR Soest. Die Pfarreien unter 5000 Katholiken wählen 2 Mitglieder, die Pfarreien ab 5000 Katholiken 3 Mitglieder.

Das heißt konkret:
Stimmbezirk Heilige Familie Bad Sassendorf: 2 Mitglieder
Stimmbezirk Zum Guten Hirten Möhnesee: 3 Mitglieder
Stimmbezirk Heilig Kreuz Soest: 2 Mitglieder
Stimmbezirk St. Albertus Magnus Soest: 2 Mitglieder
Stimmbezirk St. Bruno Soest: 2 Mitglieder
Stimmbezirk St. Patrokli Soest: 3 Mitglieder

Kandidatur und Wahl

  • Wahlberechtigt ist jede katholische Person, wenn diese am Wahltag mindestens 14 Jahre alt ist.
  • Wählbar sind alle Wahlberechtigten, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben und das 75. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Wer nicht in der Pfarrei wohnt, aber in ihr aktiv ist, kann durch eine vorherige formelle Einschreibung in die Wahlberechtigtenliste der Pfarrei aktives (und passives) Wahlrecht erhalten. Der Nachweis zur Ausübung des passiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde muss spätestens am 1. August 2025 vorliegen, jener zur Ausübung des aktiven Wahlrechts in einer anderen Kirchengemeinde bis zum 19. September 2025.
  • Der Wahlausschuss veröffentlicht am 1. August 2025 die Vorschlagsliste der Kandidatinnen und Kandidaten. Anschließend besteht die Möglichkeit der Ergänzung der Liste bis zum 15. August 2025.
    Am 19. September 2025 wird die endgültige Kandidierendenliste veröffentlicht.

Rat der Pfarreien - Stimmbezirke

Kontakt
02921 6710660
kontakt@pr-soest.de